Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Tischlerei Johannes Mairhofer
Download: Geschäftsbedingungen
1. Kaufgegenstand:
Der Kaufantrag gilt für den umseitig beschriebenen Kaufgegenstand. Die Wahl der Ausführung und des Materials bleibt, soweit es nicht in der Kaufgegenstandsbeschreibung festgelegt ist, uns vorbehalten. Kleine Abweichungen technisch bedingt behalten wir uns ebenfalls offen.
2. Erfüllung:
Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von fünf Prozent über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank als vereinbart. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er den Kaufgegenstand zur Abholung maximal zehn Kalendertage bereitstellt bzw. die Montage abgeschlossen ist. Der Erfüllungsort ist der Bereitstellungs- oder Montageort.
3. Übernahmebedingungen:
Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Kaufgegenstandes zu prüfen, ob er seiner Bestellung entspricht. Ist dies der Fall, so hat er die Übernahme zu bestätigen. Allfällige offene Mängel sind vom Käufer sofort zu rügen.
4. Kaufpreis:
Der Kaufpreis ist ein Gleitpreis und wird angeglichen, wenn zwischen Auftragsannahme und letztem Zahlungseingang eine Veränderung nach dem Lebenshaltungsindex von mehr als zwei Prozent eintritt. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital verrechnet. Planabweichungen werden gesondert verrechnet.
5. Rücktritt:
Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von vierzehn Kalendertagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer, über den unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstandes zu treffen. Der Käufer hat den Verkäufer sogleich zu verständigen, falls von Dritten auf den Kaufgegenstand gegiffen wird.
7. Gewährleistung und Garantie:
Dem Käufer stehen bei Mängeln des Kaufgegenstandes Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Regeln mit folgenden Beschränkungen zu: Der Verkäufer kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe oder Übernahme
des Kaufgegenstandes durch den Käufer.
8. Gerichtsstand:
4722 Peuerbach
9. Urheberrecht:
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erfolgen.